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   BSG, 24.11.1992 - 12 RK 24/91   

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BSG, 24.11.1992 - 12 RK 24/91 (https://dejure.org/1992,2114)
BSG, Entscheidung vom 24.11.1992 - 12 RK 24/91 (https://dejure.org/1992,2114)
BSG, Entscheidung vom 24. November 1992 - 12 RK 24/91 (https://dejure.org/1992,2114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung während des Bezugs von Erziehungsgeld - Freistellung von der Beitragszahlung zur Krankenversicherung - Erstattung von Beiträgen wegen Beitragsfreiheit während des Bezugs von Erziehungsgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BErzGG §§ 1, 2, 8, 9; RVO § 383

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 27/89

    Bundeserziehungsgeld für Ausländer

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 24/91
    Das BErzGG soll es nach der amtlichen Begründung ermöglichen oder erleichtern, daß sich ein Elternteil in der für die ganze spätere Entwicklung entscheidenden ersten Lebensphase eines Kindes dessen Betreuung und Erziehung widmet, indem für Mütter und Väter mehr Wahlfreiheit zwischen der Tätigkeit für die Familie und einer Erwerbstätigkeit geschaffen wird (BT-Drucks 10/3792; BSGE 67, 238, 240 [BSG 27.09.1990 - 4 REg 27/89] = SozR 3-7833 § 1 Nr. 1).

    Damit soll das Erziehungsgeld den wirtschaftlichen Nachteil der Einschränkung der Erwerbsmöglichkeit wegen der Betreuung eines Kindes in der ersten Lebensphase teilweise ausgleichen, nicht aber Unterhaltsaufwendungen ersetzen oder - abstrakt - die Zuwendung zum Kind "belohnen" (BSGE 67, 238, 240 [BSG 27.09.1990 - 4 REg 27/89]).

  • BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 12/91

    Erziehungsgeld - Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 24/91
    Zwar ist die Rechtsnatur des Erziehungsgeldes nicht eindeutig; zum einen kann es nicht den typischen Lohnersatzleistungen wie dem Krankengeld, dem Verletztengeld oder dem Arbeitslosengeld zugeordnet werden, hat aber andererseits Lohnersatzcharakter (BSG SozR 3-4100 § 113 Nr. 1).

    Damit sind - neben pflichtversicherten Arbeitnehmern - selbständig Tätige oder im Betrieb ihres Ehemannes helfende Frauen ebenso einbezogen wie Mütter, die vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig waren (BSG SozR 3-4100 § 113 Nr. 1).

  • BSG, 15.08.1991 - 12 RK 25/89

    Beiträge zur Rentenversicherung bei rückwirkender Kürzung des Krankengeldes

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 24/91
    Auch über die Verpflichtung der Beklagten, die gezahlten Beiträge zu erstatten (§ 26 Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - [SGB IV], ist sachlich zu entscheiden. Zwar hat die Klägerin eine Erstattung entrichteter Beiträge erstmals vor dem SG begehrt. Nach der Rechtsprechung des Senats ist zwar auch über den Erstattungsanspruch durch Verwaltungsakt zu entscheiden (vgl zuletzt SozR 3-2400 § 26 Nr. 4).
  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 12/86

    Sozialhilfe - Krankenversicherung - Beitragspflicht - Kindergeld

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 24/91
    Die Klägerin hatte auch die Beiträge iS des § 26 Abs. 2 SGB IV getragen; deren Übernahme gemäß § 13 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) durch die Beigeladene macht diese nicht zur Inhaberin eines etwaigen Erstattungsanspruchs (BSGE 64, 100, 107 [BSG 22.09.1988 - 12 RK 12/86] = SozR 2200 § 180 Nr. 44).
  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 11/84

    Grundsätze des Berufsbeamtentums - Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz -

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 24/91
    Danach waren auch die nunmehr grundsätzlich beitragspflichtigen Renten, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (vgl BSGE 58, 1 [BSG 18.12.1984 - 12 RK 11/84] = SozR 2200 § 180 Nr. 23) nicht von der Beitragsfreiheit ausgenommen, weil diese Bezüge von den Beitragsfreiheitstatbeständen des § 383 S 1 RVO unberührt blieben (vgl die Begründung BT-Drucks 9/458 S 36 zu Nr. 12 = § 383 RVO).
  • Drs-Bund, 28.02.1955 - BT-Drs II/1234
    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 24/91
    Mit ihm wurden die Rentner, die ohnehin keinen Krankengeldanspruch hatten (§ 182 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 RVO damaliger Fassung), klarstellend von der Beitragsfreiheit nach Abs. 1 und 2 ausgenommen, weil auch während der Krankheit des Rentners die Rente weitergezahlt werde und sein Lebensunterhalt nicht durch die Gewährung eines Krankengeldes sichergestellt zu werden brauche (vgl BT-Drucks II/1234 S 10 zu Nr. 4).
  • BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 6/15 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherte - Elterngeldbezug - Entrichtung von

    Zwar ist nach Satz 1 der Vorschrift ein Mitglied für die Dauer des Bezugs von Elterngeld beitragsfrei, doch stellt Satz 2 aaO in Übereinstimmung mit der früheren Rechtslage des § 383 RVO (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 383 Nr. 1) ausdrücklich klar, dass sich die "Beitragsfreiheit" während des Bezugs von Elterngeld auf diese Leistung beschränkt.
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91

    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung

    Ob in dieser Zeit (dh vor dem 7. April 1990) eine Familienversicherung hätte bestehen können oder die von der Beklagten angenommene freiwillige Versicherung bestand und diese beitragsfrei war (vgl hierzu die Urteile des Senats vom 24. November 1992, 12 RK 8/92 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2; SozR 3-2200 § 383 Nr. 1; SozR 3-2500 § 224 Nr. 3), ist daher nicht mehr zu prüfen.
  • BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 45/96 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Überschreitung - Jahresarbeitsentgeltgrenze -

    Der Senat hat zum früheren und geltenden Recht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Beitragspflicht wegen des Bezuges von Erzg nicht allgemein entfällt (BSG SozR 3-2200 § 383 Nr. 1; BSGE 71, 244 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2; BSG SozR 3- 2500 § 224 Nrn 3 und 4; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 15; vgl auch BSGE 74, 282, 283 = SozR 3-2500 § 192 Nr. 2 S 3).

    Er hatte allerdings vorwiegend über Sachverhalte zu befinden, bei denen die bisherige Beitragsbemessungsgrundlage durch das hinzutretende Erzg "weder beeinflußt noch ersetzt wurde" (BSG SozR 3-2200 § 383 Nr. 1; BSGE 71, 244 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 224 Nrn 3, 4).

    Die Beitragsfreiheit ist jedoch auch dann auf das Erzg zu beschränken, wenn dieses an die Stelle des bisher der Beitragsbemessung allein zugrunde gelegten Arbeitsentgelts tritt, also jedenfalls in weiterem Sinne "Entgeltersatzcharakter" hat (vgl BSG SozR 3-2200 § 383 Nr. 1 S 5), aber noch andere, ihrer Art nach in der freiwilligen Versicherung beitragspflichtige Einnahmen vorhanden sind.

    § 383 Satz 2 RVO benannte Einnahmen und Bezüge, die selbst dann beitragspflichtig waren, wenn das Erzg zumindest in einem weiteren Sinne Entgeltersatzcharakter hatte (vgl BSG SozR 3-2200 § 383 Nr. 1 S 4 f).

  • BSG, 26.05.2004 - B 12 P 6/03 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsfreiheit - Erziehungsgeld -

    Zwar ist nach Satz 1 der Vorschrift ein Mitglied für die Dauer des Bezugs von Erziehungsgeld beitragsfrei, doch stellt Satz 2 aaO in Übereinstimmung mit der früheren Rechtslage des § 383 Reichsversicherungsordnung (vgl SozR 3-2200 § 383 Nr. 1) ausdrücklich klar, dass sich die "Beitragsfreiheit" während des Bezugs von Erziehungsgeld auf diese Leistung beschränkt.
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92

    Erziehungsgeld - Mindestbetrag - Gesetzliche Krankenversicherung - Freiwillige

    In seinem Urteil vom 24. November 1992 ( 12 RK 24/91, zur Veröffentlichung bestimmt) führt der Senat aus, daß die in Satz 2 des § 383 RVO enthaltene Aufzählung der weiterhin beitragspflichtigen Einnahmen und Bezüge zuletzt nur noch in den Fällen "vollständig" war, in denen das Erziehungsgeld Lohnersatzcharakter hatte.

    Denn auch in diesem Fall wird die bisherige Beitragsbemessungsgrundlage durch die hinzutretende Sozialleistung Erziehungsgeld weder beeinflußt noch ersetzt (vgl. das erwähnte Urteil vom 24. November 1992 - 12 RK 24/91).

    Der Anwendungsbereich des Satzes 2 des früheren § 383 RVO ist in Gesetzgebung und Rechtsprechung auf weitere rechtsähnliche Ausnahmen im Hinblick auf die vom Normzweck gebotene Synchronisation zwischen Beitragsfreiheit und Lohnersatzfunktion der in Satz 1 genannten Leistungen ausgedehnt worden (vgl. hierzu das erwähnte Urteil vom 24. November 1992 - 12 RK 24/91, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92

    Verwaltungsakt - Einzugsermächtigung - Nichtgebrauch - Krankenversicherung -

    In seinem Urteil vom 24. November 1992 (SozR 3-2200 § 383 Nr. 1) führt der Senat aus, daß die in Satz 2 des § 383 Reichsversicherungsordnung (RVO) enthaltene Aufzählung der weiterhin beitragspflichtigen Einnahmen und Bezüge zuletzt nur noch in den Fällen "vollständig" war, in denen das Erzg Lohnersatzcharakter hatte.
  • BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsfreiheit - Erziehungsgeld -

    Zwar ist nach Satz 1 der Vorschrift ein Mitglied für die Dauer des Bezuges von Erziehungsgeld beitragsfrei, doch stellt Satz 2 aaO in Übereinstimmung mit der früheren Rechtslage des § 383 Reichsversicherungsordnung (vgl SozR 3-2200 § 383 Nr. 1) ausdrücklich klar, dass sich die "Beitragsfreiheit" während des Bezuges von Erziehungsgeld auf diese Leistung beschränkt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2020 - L 11 KR 159/19
    Nur dieses Verständnis entspricht dem Sinn des § 224 Abs. 1 S. 1 SGB V, die genannten Leistungen, die als Nettobezüge bemessen sind, den Versicherten unbelastet mit Krankenversicherungsbeiträgen zufließen zu lassen (so in Bezug auf die Vorgängerregelung des § 383 RVO BSG, Urteil vom 24. November 1992 - 12 RK 24/91 -, SozR 3-2200 § 383 Nr. 1).

    Dementsprechend hat das BSG eine Beitragspflicht anderer (auch fiktiver) Einnahmen beim Bezug der in § 224 Abs.&8201; 1 Satz&8201; 1 SGB V genannten Leistungen für rechtmäßig erachtet (so bei Leistungen der Sozialhilfe; BSG, Urteil vom 24. November 1992 - 12 RK 24/91 -SozR 3 - 2200 § 383 Nr. 1; Ehegatten-Einkommen BSG, Urteil vom 24. November 1992 - 12 RK 8/92 - BSGE 71, 244 ff.; Mindestbeitrag gemäß § 240 Abs. 4 SGB V: Urteil vom 24. November 1992 - 12 RK 44/92 - SozR 3-2500 § 224 Nr. 3).

  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 12/91

    Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen zur Krankenversicherung während des Bezugs

    In seinem Urteil vom 24. November 1992 (12 RK 24/91, zur Veröffentlichung bestimmt) führt der Senat aus, daß die in Satz 2 des § 383 RVO enthaltene Aufzählung der weiterhin beitragspflichtigen Einnahmen und Bezüge zuletzt nur noch in den Fällen "vollständig" war, in denen das Erziehungsgeld Lohnersatzcharakter hatte.

    Denn auch in diesem Fall wird die bisherige Beitragsbemessungsgrundlage durch die hinzutretende Sozialleistung Erziehungsgeld weder beeinflußt noch ersetzt (vgl. das erwähnte Urteil vom 24. November 1992 - 12 RK 24/91).

    Der Anwendungsbereich des Satzes 2 des früheren § 383 RVO ist in Gesetzgebung und Rechtsprechung auf weitere rechtsähnliche Ausnahmen im Hinblick auf die vom Normzweck gebotene Synchronisation zwischen Beitragsfreiheit und Lohnersatzfunktion der in Satz 1 genannten Leistungen ausgedehnt worden (vgl. hierzu das erwähnte Urteil vom 24. November 1992 - 12 RK 24/91).

  • BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei geplanter Adoption, Unterhaltsleitungen des

    Während also die Leistungen des Jugendamtes nach §§ 33 und 39 SGB VIII das Ziel haben, den Unterhalt des Kindes sicherzustellen, soll das ErzG die durch die Einschränkung der Erwerbsmöglichkeit in der ersten Lebensphase eines Kindes eintretenden wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen und den Eltern die Betreuung und Erziehung eines Kindes in der ersten Lebensphase durch materielle Hilfen ermöglichen, wenigstens aber erleichtern (vgl BSGE 71, 128, 131 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 9; BSG SozR 3-2200 § 383 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 1267 Nr. 5).
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 30/90

    Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2007 - L 9 KR 45/03

    Beitragspflicht freiwillig Versicherter Mitglieder der Krankenversicherung bei

  • LSG Hessen, 15.12.2006 - L 5 LW 4/06

    Alterssicherung der Landwirte - keine Befreiung von der Versicherungspflicht bei

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 7/94

    Krankenversicherung - Studentin - Erziehungsgeld

  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 73/92

    Beitragserstattung; Bezug; Erziehungsgeld; Freiwillig Versicherte; Versicherte

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